Allgemeine Geschäfts-
und Reisebedingungen und Hinweise |
Sie
werden an dieser Stelle über unsere Geschäfts-
und Reisebedingungen informiert, welche die gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB ergänzen
und Bestandteile des zwischen Ihnen und uns geschlossenen
Reisevertrages sind. |
1. Anmeldung
und Bestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt
mit der Annahme durch uns zustande, wobei die Annahme
keiner bestimmten Form bedarf. Der Kunde hat für
alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. |
2.
Gesamtkosten, Nebenkosten und Zahlung Die Gesamtkosten beinhalten
alle von uns aufgeführten Leistungen auf der beschriebenen
Route. Die Nebenkosten für Treibstoff, Verpflegung,
fakultative Ausflüge (dazu gehören u. a. Bootstouren,
weil diese witterungsabhängig sind), Eintrittsgelder
für Schwimmbäder, Autobahngebühren und
Trinkgelder sind vom Kunden selbst zu tragen. Zahlungen
auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins i.
S. d. § 651 k Abs. 3 BGB gefordert und angenommen
werden. Wir
sind bei R & V Versicherung insolvenzversichert. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung
in Höhe von € 200,00 fällig. Die Restzahlung
des Reisepreises ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn
fällig. Gerät der Kunde mit der Anzahlung
oder mit der Restzahlung in Verzug, sind wir nach fruchtloser
Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten
und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten
Rücktrittskosten (s.Ziff.4) zu verlangen. |
3.
Leistungen
Die Beschreibung der Reiseroute sowie alle angegebenen
Leistungen sind zur vorläufigen unverbindlichen
Orientierung des Kunden gedacht. Wegen der besonderen
Eigenart aller unserer Reisen behalten wir uns unbedingt
notwendige, aber zumutbare Routenänderungen vor.
Wir verpflichten uns, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
unverzüglich zu informieren. Für Fremdleistungen
übernehmen wir keine Haftung. Wir überwachen
diese Fremdleistungen stets und bemühen uns Ausflüge,
Besichtigungen usw. zusätzlich zu organisieren,
falls Zeit und genügen Interesse vorhanden sind. |
4. Rücktritt
durch den Kunden, Stornokosten, Ersatzperson Der Kund kann jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
uns. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlieren
wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber
gemäß § 651 i Abs. 2 BGB eine Entschädigung
verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung
einer Entschädigung nach dieser Vorschrift können
wir diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung
der nachfolgenden Gliederung pauschalieren. Die
Rücktrittskosten betragen pro Fahrzeug inkl. 2
Personen: nach erfolgter
Bestätigung 10% des Reisepreises, bis
30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, bis
15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab
dem 14. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt
der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden
sind als die geforderte Pauschale. Bis zum Reisebeginn
kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im
Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche
Kund und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die Bearbeitungsgebühr. |
5. Rücktritt
und Kündigung der iBEA-Tours Wir können vor oder nach Reisebeginn
zurücktreten, wenn erkennbar ist, dass die Reise
wegen höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Katastrophen,
Epidemien, behördlichen Maßnahmen etc.) unmöglich
ist oder die Mindestteilnehmerzahl von 4 Fahrzeugen
nicht erreicht wird. Im letzteren Falle können
wir die Reise bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten
Reiseantritt absagen, wir die bis dahin gezahlte Teilnehmergebühr
ganz zurückerstattet. Falls ein Reiseabbruch unter
den vorgenannten Gründer erfolgt oder falls die
Reise bei schwerer Erkrankung der Reiseleitung abgebrochen
werden muss und die Fortführung nicht möglich
ist, sind wir zum Rücktritt/Abbruch berechtigt. |
6. Haftung
der iBEA-Tours
Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger der im Reisepreis enthaltenen Leistungen
unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer
Campingreise sowie der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
Da die Reise mit von den Teilnehmern selbst gestellten
und gefahrenen Fahrzeugen durchgeführt wird, übernehmen
wir keine Haftungen für Risiken aus Fahrzeugpannen,
Unfällen im Straßenverkehr, Schäden,
die aus unverschuldeten Handlungen Dritter entstehen,
und Schäden, die sich Reiseteilnehmer gegenseitig
zuführen. Der Abschluss einer Schutzbriefversicherung
wird empfohlen. Die vertragliche Haftung von uns
für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche
gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des §§
651 h I BGB wird verwiesen. Die deliktische Haftung
von uns für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
3-fachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber
hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation
oder von anderen Personen in einer Organisation am Urlaubsort
angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen,
sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören
nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Kunden und
uns, weshalb wir für solche Leistungen keine Haftung
übernehmen. Dieses gilt auch für Ausflüge,
die wir in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert
vorschlagen. |
7. Schlussbestimmungen Der Kunde muss für
die Einhaltung von Einreisevorschriften, Zoll-, Pass-,
Devisen- und Visabestimmungen selbst Sorge tragen. Wir
stehen dafür ein, Kunden mit deutscher Staatsbürgerschaft
hierüber zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes
weisen wir in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende
sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen
rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit
der Informationsbeschaffung z.B. bei den Gesundheitsämtern,
bei Ärzten und Tropeninstituten hingewiesen.
Führerschein, Kfz-Schein, Versicherungsunterlagen
und ggf. Vollmacht des Kfz-Halters sind mitzuführen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen
zur Folge. Gerichtsstand ist unser Firmensitz in
Althütte. Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts
vereinbart. |
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